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Personenbezogene Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe ist in jedem Fall erwünscht, wenn die entsprechende Information erfasst wird und beispielsweise auch im Protokoll nachvollziehbar wäre. Da wir bei jedem Tagesordnungspunkt die Abwesenheit von Personen abbilden können und außerdem bei der Abstimmung bei Bedarf individuelle Stimmabgaben erfasst werden können, sollte dies ausreichen.
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marians closed the issue 5 hours ago
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Eine personenbezogene Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe ist leider durch die Anwesenheitsliste und die Abstimmungsergebnisse nicht möglich, da die Abwesenheit während der Abstimmung nicht erfasst wird.
Es werden i. d. R. nur die Namen der Gegenstimmen und Enthaltungen einer Fraktion erfasst, die Differenz zur Teilnehmerliste kann somit Zustimmung oder Abwesenheit bei der Abstimmung bedeuten.
(#48 Original lässt sich nicht wieder öffnen)
marians:
Personenbezogene Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe ist in jedem Fall erwünscht, wenn die entsprechende Information erfasst wird und beispielsweise auch im Protokoll nachvollziehbar wäre. Da wir bei jedem Tagesordnungspunkt die Abwesenheit von Personen abbilden können und außerdem bei der Abstimmung bei Bedarf individuelle Stimmabgaben erfasst werden können, sollte dies ausreichen.
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