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Transparenz und Beteiligung durch Open Data {#transparenz-und-beteiligung-durch-open-data}

Öffentliche Stellen verfügen über vielfältige Informationen und Daten. Seit einigen Jahren sind zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Politik und Verwaltung unter dem Schlagwort Open Data international und auch in Deutschland um eine stärkere Öffnung dieser Daten bemüht^[Eine weltweite Übersicht zu Open-Data-Projekten bietet z. B. der Open-Data-Showroom http://opendata-showroom.org/de/]. Bei dem Ansatz Open Data^[vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Open_data] geht es darum, diese Daten so bereitzustellen, dass Dritte diese einfacher finden und weiterverwenden können.

Die zehn Open-Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation^[Ten Principles for Opening Up Open Government Information, https://sunlightfoundation.com/policy/documents/ten-open-data-principles] beschreiben die Offenheit von Datensätzen. Wesentlich dabei sind vor allem die einfache rechtliche und die technische Offenheit. Bei ersterer geht es darum, dass Datensätze unter Nutzungsbestimmungen bereitgestellt werden, die kurz und verständlich formuliert sind und mindestens jegliche weitere Verwendung inklusive der kommerziellen erlauben, unter der Voraussetzung, dass bei der Weiterverwendung die Quelle benannt wird. Bei der technischen Offenheit steht die Bereitstellung von Datensätzen in möglichst maschinenlesbaren Formaten im Vordergrund. Dies bedeutet, stärker strukturierte Datensätze sind in der Bereitstellung zu bevorzugen. Liegen Daten innerhalb einer Organisation in einer Datenbank vor, so bietet es sich an, diese über eine Programmierschnittstelle (API) für Außenstehende bereitzustellen.

Die Erfüllung dieser rechtlichen und technischen Offenheit erlaubt es Dritten – dies können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder auch andere Verwaltungseinheiten sein – die Verwaltungsdaten wesentlich unkomplizierter für eigene Vorhaben wie Anwendungen oder Visualisierungen einzusetzen. Mit dem Ansatz offener Verwaltungsdaten soll so erstens mehr Transparenz über Prozesse und Entscheidungen in Politik und Verwaltung erreicht werden. Zweitens können Dritte auf Grundlage dieser Daten leichter eigene Geschäftsmodelle verfeinern oder neue entwickeln. Drittens wird es auch öffentlichen Stellen selbst erleichtert bereits im öffentlichen Sektor existierende Daten zu finden und weiterzuverwenden.

Das Prinzip offener Daten bzw. offener Verwaltungsdaten über die Minimalprinzipien rechtlicher und technischer Offenheit hinaus in die Tat umzusetzen, erfordert im Einzelfall häufig eine Zusammenarbeit von Datenbereitstellern und potentiellen Datennutzern. Die bloße Bereitstellung einer OParl-konformen API wird weder die Einhaltung der technischen Prinzipien, noch der weiteren Open-Data-Prinzipien vollständig garantieren. Viele Bestandteile der OParl-Spezifikation, die einen weitgehend barrierearmen Zugang zu Informationen1 ermöglichen sollen, sind optional (Beispiel: Volltexte von Dokumenten über die API abrufbar machen). Andere Bestandteile, die von Interesse wären, sind noch gar nicht von OParl abgedeckt (Beispiel: Abstimmungsergebnisse). Grund dafür ist, dass sich OParl in einem frühen Stadium befindet und primär am Status Quo der parlamentarischen Informationssysteme ausgerichtet ist. Es liegt also auch weiterhin an Verwaltung und Politik, durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Systemen die maximal erreichbare Transparenz zu bieten. Das fängt bei verfügbaren Dokumentformaten an (ein PDF mit digitalem Text weist weit weniger Barrieren auf, als ein gescannter Brief, der ebenfalls als PDF gespeichert wurde) und hört bei der verwendeten Sprache auf2.

Footnotes

  1. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/

  2. Weitere generelle Informationen zur Bereitstellung offener Verwaltungsdaten bieten bspw.