Gemäß der Grundlage "öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" hat Datenschutz auch bei OParl eine hohe Priorität. Hierbei ist die deutsche Datenschutz-Gesetzgebung zu beachten.
Um personenbezogene Daten zu veröffentlichen, ist üblicherweise eine explizite Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Dies gilt für die bestehende Weboberfläche des Ratsinformationssystems ebenso wie für die OParl- Schnittstelle. Eine besondere Beachtung sollten hierbei unter anderem E-Mail- Adressen, Anschriften, Fotos und Anwesenheitslisten finden. Es wird empfohlen, vor Veröffentlichung den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu kontaktieren.